Stand: 02.11.2020 21:00 Uhr
Liebe Mitglieder des Überlinger Ruderclubs Bodan e.V.,
Nach Rücksprache mit unserem hiesigen Ordnungsamt, ist das Rudern eingeschränkt in Einern bzw. Zweiern möglich.
Gemäß der Corona Verordnung kann das Rudern allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts (alle aktive Mitglieder) erfolgen.
Siehe §1a, Abschnitt 6 Punkt 7
Folgende Bedingungen müssen eingehalten werden:
- Das Rudern im Zweier erfolgt mit zwei Mitgliedern aus einem Haushalt oder mit zwei Mitgliedern aus zwei Haushalten.
- Der Rudertermin muss im Vorfeld über das Online Reservierungstool gebucht werden. Sie erreichen die Reservierungstabelle wie gewohnt unter folgendem Link:
[ TABELLEN-LINK wurde in der Rund-E-Mail an alle Mitglieder verschickt. Sonst bitte anfragen bei: webadmin@ueberlinger-ruderclub.de]
Bitte reservieren Sie Ihren Rudertermin mit Ihrer Mitgliedsnummer und dem dazugehörigen Boot (z.B. 128, Möwe).
- Die Umkleiden bzw. Duschräume im Bootshaus sind gesperrt. Bitte kommen Sie bereits umgezogen.
- Im Bootshaus gilt die Maskenpflicht
- Nach dem Rudern ist das Vereinsgelände zügig zu verlassen.
Der weitere Aufenthalt im Bootshaus z.B. Aufenthaltsraum ist untersagt.
- Der Kraftraum ist für die Mitglieder gesperrt.
Eine Ausnahme hiervon stellt das Training für unsere A-/B-Junioren in Kleingruppen von max. 2 Personen dar,
die sich weiterhin mit viel Engagement auf Wettkämpfe vorbereiten.
Diese Vorgehensweise ist auch mit dem zuständigen Ordnungsamt besprochen und wird durch die Verordnung abgedeckt.
- Das Bootsmaterial v.a. Skullgriffe und Rollsitze sind vor und nach dem Gebrauch zu desinfizieren.
- Es gilt weiterhin die Ruderordnung. Hier möchte ich vor allem auf folgenden Abschnitt verweisen:
In der Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. Mai eines Jahres bzw. bei einer Wassertemperatur von unter 16° (siehe Fahrtenbuch-PC) müssen bei allen Fahrten in Rennbooten oder Renngigs die Rettungswesten angelegt werden.
Jugendlichen ist in diesem Zeitraum das Rudern im schmalen Einer untersagt.
Erwachsenen wird empfohlen, die vorgenannte Vorschrift ebenso zu beachten, sie handeln in allen Fällen immer auf eigene Gefahr.
Bitte berücksichtigen Sie unbedingt Ihre Fähigkeiten bei der Auswahl des Bootes, ggfs. werden wir die schmalen Einer für die Verwendung sperren.
Kurse bzw. begleitendes Rudern können im Rahmen der Corona Verordnung nicht angeboten werden.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur mit Genehmigung eines Vorstandsmitgliedes rudern.
Sie dürfen auch mit einem Erwachsenen rudern, der die Befähigung zum Bootsobmann besitzt.
Wie in §7 der Corona Verordnung beschrieben besteht Zutritts- und Teilnahmeverbot für folgende Personen.
- Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind.
- Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen.
Ich möchte Sie um die dringende Einhaltung der o.g Regeln bitten.
Nur so können wir zumindest einen reduzierten Ruderbetrieb aufrecht halten.
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung
Freundliche Grüße
Markus Siller
Vorsitzender Sport ÜRC Bodan e.V.