Jedes Mitglied, das die Einrichtungen des Clubs nutzt, ist verpflichtet Arbeitstunden zu leisten.
Nicht erbrachte Arbeitsstunden sind mit Geld abzugelten.
Arbeitsstunden können nach Absprache mit dem zuständigen Vorstandsmitglied abgeleistet werden, sie sind in Arbeitskarten, die beim Vorstand erhältlich sind, einzutragen und vom zuständigen Vorstandsmitglied bestätigen zu lassen.
Lt. Beschluss des Vorstandes vom 17.11.15 sind die geforderten Arbeitsstunden im Laufe eines Kalenderjahres,
also vom 1. Januar bis spätestens zum 31. Dezember eines Jahres zu erbringen.
Die Arbeitskarten sind dann bis spätestens 31.01. des Folgejahres abzugeben.
Aktuell (ab 2017)
Lt. Beschluss der Vorstandssitzung am 29.11.2016:
Erwachsene: | 8 Arbeitsstunden |
Kinder und Jugendliche bis 18 J.: | 6 Arbeitsstunden |
Fehlstunden werden Erwachsenen mit je 15,00 € und Jugendlichen mit je 10,00 € belastet. (über die vorliegende Abbuchungserklärung). Arbeitsstunden können nach Absprache mit dem zuständigen Vorstandsmitglied abgeleistet werden, sie sind in Arbeitskarten, die beim Vorstand erhältlich sind, einzutragen und vom zuständigen Vorstandsmitglied bestätigen zu lassen.