Vereinsleben Berichte

Neuregelung Arbeitsstunden ab dem Jahr 2016

von Björn Quade

Mitglieder, die die Einrichtungen des Vereins nutzen, sind zur Ableistung von

6 Arbeitsstunden im Jahr 2016 verpflichtet.

Fehlstunden werden Erwachsenen mit je 15,00 € und Jugendlichen mit je 10,00 € belastet. (über die vorliegende Abbuchungserklärung). Arbeitsstunden können nach Absprache mit dem zuständigen Vorstandsmitglied abgeleistet werden, sie sind in Arbeitskarten, die beim Vorstand erhältlich sind, einzutragen und vom zuständigen Vorstandsmitglied bestätigen zu lassen.

Lt. Beschluss des Vorstandes vom 17.11.15 sind die geforderten Arbeitsstunden im Laufe eines Kalenderjahres,
also vom 1. Januar bis spätestens zum 31. Dezember eines Jahres zu erbringen.

Die Arbeitskarten sind dann bis spätestens 31.01. des Folgejahres abzugeben.

Die bisherige Regelung für die Ableistung von Fehlstunden bis 31. März des Folgejahres gilt nur noch für das Ruderjahr 2015, ab dem Jahr 2016 entfällt diese Möglichkeit.